In besonders dringenden Notfällen haben Sie evtl. die Möglichkeit, Ă¼ber den Hausarzt einen TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) Vermittlungsfall zu erhalten.
DafĂ¼r muss zunächst Ihr Hausarzt die besondere Dringlichkeit feststellen und kann Ihnen dann eine spezielle Ăœberweisung hierfĂ¼r ausstellen. Mit diesem können wir Ihnen dann einen der nach dem TSVG fĂ¼r Notfälle reservierten kurzfristigen Termine auĂŸerhalb der normalen Termine vergeben.
Bitte beachten Sie:
Ob ein Hausarztvermittlungsfall ausgelöst wird, entscheidet allein der behandelnde Hausarzt oder die behandelnde Hausärztin in Fällen, bei denen dringende medizinische Behandlung geboten ist
oder
wenn eine Unzumutbarkeit der Terminvereinbarung mit Blick auf den Patienten besteht.